Der Rechtsanwalt Udo Vetter vom Lawblog.de hat vorhin auf twitter etwas sehr Bemerkenswertes zum in D geplanten Selbstbestimmungsrecht geschrieben:
„Der § 183 StGB gilt nur für Männer. Wenn ein Mann sich per Self-ID zur Frau macht, kann er sich also nicht mehr wegen Exhibitionismus strafbar machen.“
Das ist die Richtung, in die es gehen wird.